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RUB Blaupause - Stop Folter

06.06.2015

BlauPause - Stop Folter!

Über 100.000 Menschen haben am 6. Juni 2015 bei bestem Wetter das 50-jährige Jubiläum der Ruhr-Universität auf der Universitätsstraße gefeiert. Als Amnesty-Hochschulgruppe der Ruhr-Uni Bochum waren wir selbstverständlich auch dabei und haben eine Foto-Aktion zur Stop Folter Kampagne durchgeführt. Mehr als 200 Passanten haben daran teilgenommen, um die Botschaft zu verbreiten, dass Folter unter keinen Umständen akzeptabel, gerechtfertigt oder auch bloß effektiv ist. Zudem konnten wir zahlreiche Unterschriften für den in Usbekistan inhaftierten Journalisten Muhammad Bekzhanov sammeln, der wegen eines durch Folter erreichten "Geständnisses" seit 16 Jahren im Gefängnis sitzt.

„Niemand darf der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“ So lautet Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Aus gutem Grund leitet sich daraus das absolute und uneingeschränkte Verbot der Folter im Völkerrecht ab:

  • Folter trifft Unschuldige. Wer foltert um Informationen zu erhalten, kann sich niemals sicher sein, dass das Opfer über die gesuchte Information überhaupt verfügt. Im Zweifelsfall wird es unter der Folter falsche oder irreführende "Geständnisse" oder angebliche weitere Beteiligte nennen, die dann oftmals ebenfalls gefoltert werden.
  • Folter ist grausam. Folter kann die Persönlichkeit und Gesundheit eines Menschen dauerhaft zerstören und dient dem Zweck, Menschen zu brechen und zu erniedrigen. Jean Améry, Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus, beschreibt die Wirkung von Folter so: "Ich bin sicher, dass [der Gefolterte] schon mit dem ersten Schlag, der auf ihn niedergeht, etwas einbüßt, was wir vielleicht vorläufig das Weltvertrauen nennen wollen. Wer gefoltert wurde, bleibt gefoltert. Unauslöschlich ist die Folter in ihm eingebrannt, auch dann, wenn keine klinisch objektiven Spuren nachzuweisen sind. Wer der Folter erlag, kann nicht mehr heimisch werden in der Welt."
  • Folter eskaliert. "Ein bißchen Folter" gibt es nicht. Jede Legalisierung von Folter trägt dazu bei, Folter zu verbreiten, die vormaligen Grenzen des Zumutbaren auszudehnen und die Anwendungsfälle zu erweitern. Eine Zulassung von Folter würde darüber hinaus das Problem aufwerfen, dass Amtsträger dadurch nicht nur zu Folter ermutigt würden, sondern sich sogar verpflichtet fühlen könnten, sie in bestimmten Fällen anzuwenden. Wenn die Polizei foltern dürfte, um Menschenleben zu retten, könnte sich daraus leicht eine Pflicht ergeben, dieses Mittel einzusetzen. Wenn erlaubt wäre, dass die Ermittler in einem Entführungsfall einen Verdächtigen foltern, könnten die Angehörigen des Opfers es als ihr gutes Recht empfinden, dass alles getan wird, um das Opfer zu retten.
  • Folter ist sinnlos. Folter hilft weder bei der Aufklärung von gewöhnlichen Verbrechen, noch bei der Bekämpfung von Terrorismus. Unter Folter „gesteht“ fast jeder fast alles, was der Folterer hören will, auch wenn es in keiner Weise der Wahrheit entspricht. Auch die sogenannte "Rettungsfolter", bei der einwandfrei feststeht, dass der Gefolterte eine Information hat, die nötig ist, um andere vor einem grausamen Tod zu bewahren, ist ein konstruierter Fall, der im realen Leben so niemals vorkommt.

Stop Folter - Amnesty International Bochum BlauPause - Festmeile zum 50-jährigen Jubiläum der Ruhr-Universität Bochum