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Abschiebung – Möglichkeiten und Grenzen der Verhinderung einer unmenschlichen Praxis

14.12.2014

Abschiebung

Am Mittwoch, dem 11. Februar um 18 Uhr laden wir gemeinsam mit dem Treffpunkt Asyl Bochum, der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum und dem Netzwerk Wohlfahrtstraße zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Abschiebung in den Bahnhof Langendreer (Raum 6) ein.

Die Abschiebungspraxis deutscher Behörden ist für viele Asylsuchende traumatisierend. MitarbeiterInnen der Polizei und der Ausländerbehörden kommen, teilweise unangekündigt, nachts oder in den frühen Morgenstunden in die Flüchtlingsunterkünfte oder Wohnungen, um die Betroffenen zum Flughafen zu bringen. Diese haben meist nur eine halbe Stunde Zeit, um auszuwählen, was sie mitnehmen möchten. Dabei darf ihr Gepäck höchstens 20 kg pro Person betragen. Die Möglichkeit, sich von FreundInnen und Verwandten zu verabschieden oder einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, gibt es meist nicht. Insbesondere für Kinder sind solche Szenarien traumatisierend. Viele Organisationen und Initiativen kritisieren Abschiebungen deshalb als unwürdige und inhumane Praxis und auch in der Zivilgesellschaft regt sich zunehmend Widerstand. Dennoch wurden im Jahr 2013 insgesamt 10.198 Menschen aus Deutschland abgeschoben, ein Drittel mehr als noch im Vorjahr.

Für die Info-Veranstaltung am 11.02.2015 haben wir daher Referenten eingeladen, die das Thema Abschiebung aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten werden:

  • Heinz Drucks, Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrates NRW e.V.
  • Rechtsanwältin Heike Geisweid
  • Vertreter von Bündnissen gegen Abschiebung

In den Vorträgen wird es u.a. darum gehen, was eine Abschiebung ist, wie sie abläuft, warum Flüchtlinge abgeschoben werden und welche Möglichkeiten es gibt, sich für Menschen zu engagieren, die von Abschiebung bedroht sind. In der anschließenden Diskussionsrunde wird die Schaffung von lokalen Unterstützungsstrukturen für von Abschiebungen bedrohte Menschen angestrebt.

Hintergrundinformationen

Amnesty International fordert für alle Asylsuchenden den Zugang zu einem fairen Asylverfahren, das den Standards des internationalen Flüchtlingsrechts entspricht. Hierbei stützt sich Amnesty International auf Art. 33 Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, der den Grundsatz des Non-Refoulements enthält, nämlich das Verbot der Ausweisung, Abschiebung, Zurückweisung und Auslieferung politischer Flüchtlinge, d.h. von Menschen, denen wegen der in Art. 33 Abs. 1 GFK genannten Merkmale wie Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen der politischen Überzeugung Gefahren für Freiheit oder Leben drohen. Dieser Grundsatz hat eine Vorwirkung, d.h. er gilt auch für alle diejenigen, die geltend machen, politische Flüchtlinge zu sein, solange nicht festgestellt worden ist, dass es sich nicht um politische Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention handelt. Diese Feststellung, ob jemand ein Flüchtling im Sinne der Konvention ist oder nicht, kann nur getroffen werden, wenn die vorgetragenen Gründe überprüft worden sind. Eine Abschiebung ins Herkunftsland vor Abschluß der Prüfung ist somit grundsätzlich abzulehnen.

Doch auch eine Abschiebung in ein Drittland, etwa im Rahmen einer Dublin III-Abschiebung (bei der der Flüchtling innerhalb der EU in den Staat abgeschoben wird, in dem er zum ersten Mal europäischen Boden betreten hat), kann problematisch sein. So hat Amnesty International etwa im Falle von Griechenland, Ungarn und Bulgarien gravierende Schwachstellen im Asylverfahren festgestellt und fordert bis zur Behebung die Aussetzung aller Abschiebungen in diese Länder.

Auch darüber hinaus gibt es immer wieder Gründe, die dazu führen, dass Amnesty International Abschiebungen in bestimmten Fällen verurteilt, etwa bei Abschiebungen nach Syrien, da sie offensichtlich der Genfer Flüchtlingskonvention widersprechen, aber auch etwa aufgrund medizinischer Fehlurteile. Kann man etwa davon ausgehen, dass es sich um eine Abschiebung in den sicheren Tod handelt, da die medizinische Versorgung eines kranken Asylbewerbers im Zielland nicht gewährleistet ist, so ist zu bezweifeln, dass es sich um eine rechtmäßige Abschiebung handelt.

In den meisten Bezirken von Amnesty International Deutschland gibt es spezielle Asylgruppen, die für die Flüchtlingsarbeit in ihrem Bezirk zuständig sind. Die Gruppen bieten regelmäßige Sprechstunden für Asylbewerber an, in denen sie über das Asylverfahren generell informieren, aber auch individuelle Hilfe anbieten. Kann nach Prüfung eines Einzelfalls davon ausgegangen werden, dass ein Flüchtling unter das Mandat von Amnesty International fällt, kann die Gruppe bei der Formulierung der Antragsbegründungen helfen, das weitere Vorgehen mit dem Anwalt oder der Anwältin besprechen und ggf. auch die Anwaltskosten übernehmen. Wenn diese Flüchtlinge vom zuständigen Bundesamt mit ihrem Asylgesuch abgelehnt werden und auch das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht erfolglos bleiben sollte, kann Amnesty International sich auch öffentlich gegen ihre Abschiebung einsetzen und die zuständigen Politiker ansprechen.

Abschiebung – 11.02.2015 - Bahnhof Langendreer