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Kundgebung für eine neue Bleiberechtsregelung

02.12.2012

Kundgebung für eine neue Bleiberechtsregelung

Anlässlich der Innenministerkonferenz in Rostock ruft die Initiative "alle bleiben!" am kommenden Mittwoch, den 5. 12. deutschlandweit zu Aktionen für eine neue Bleiberechtsregelung auf. Amnesty Bochum beteiligt sich zusammen mit dem Flüchtlingsrat NRW, dem Bochumer Bündnis gegen Rechts, dem Bochumer Forum für Antirassismus und Kultur und anderen Initiativen mit einer Kundgebung vor dem Hauptbahnhof und einer symbolische Aktion, bei der wir zahlreiche Luftballons in den Himmel steigen lassen.

In Deutschland leben rund 90.000 Menschen mit dem aufenthaltsrechtlichen Status der Duldung, etwa die Hälfte von ihnen bereits seit sechs oder mehr Jahren. Sie sind grundsätzlich ausreisepflichtig, doch ist die Abschiebung momentan aus unterschiedlichen Gründen ausgesetzt. Ihren Wohnort dürfen sie nicht frei wählen, häufig wird ihnen auch eine Arbeitserlaubnis verwehrt. Zudem müssen sie jederzeit damit rechnen, dass die Ausländerbehörde die Abschiebung vollzieht. Für die betroffenen Menschen ist diese Situation der Ungewissheit und Perspektivlosigkeit extrem belastend.

Menschenrechtsorganisationen, Kirchen und Flüchtlingsinitiativen fordern daher schon seit Jahren eine Bleiberechtsregelung, die es langjährig geduldeten Flüchtlingen ermöglicht, dauerhaft in Deutschland zu bleiben. Die bisherigen, stets zeitlich begrenzten Regelungen enthielten hohe Hürden und verhalfen nur wenigen Geduldeten tatsächlich zu einem dauerhaften Bleiberecht.

Anlässlich der Innenministerkonferenz, die in diesem Jahr vom 5. bis zum 7. Dezember in Rostock stattfindet, ruft die Initiative "alle bleiben!" deutschlandweit in verschiedenen Städten zu öffentlichen Aktionen auf. Die Initiative fordert eine dauerhafte Bleiberechtsregelung, die den langjährig Geduldeten in Deutschland eine realistische Aussicht auf einen langfristigen legalen Aufenthalt verschafft.

Kundgebung am Mittwoch, 05.12. um 15.00 Uhr vor dem Bochumer Hauptbahnhof

Mit Informationsmaterialien und Redebeiträgen wollen die Initiatorinnen und Initiatoren auf die Notwendigkeit einer fairen Bleiberechtsregelung hinweisen. Zum Abschluss der Kundgebung werden die Teilnehmenden zahlreiche Luftballons steigen lassen und ihre Forderungen an die Politik so symbolisch nach Rostock schicken.

Amnesty-Positionen zur Flüchtlingsarbeit

In der Flüchtlingsarbeit wird Amnesty vorbeugend gegen schwer wiegende Menschenrechtsverletzungen tätig. Amnesty setzt sich für das gesicherte Bleiberecht von Personen ein, denen im Fall ihrer Abschiebung konkrete Menschenrechtsverletzungen drohen, wie z.B. Inhaftierung als gewaltlose politische Gefangene, Folter, Todesstrafe, staatlicher Mord oder "Verschwindenlassen", oder anderer Gefahren für Leib und Leben, wie z.B. Zwangsbeschneidung von Frauen. Ziel der Asylarbeit von Amnesty ist die Sicherstellung des Zugangs zu einem fairen Asylverfahren und die Gewährleistung von Rechtssicherheit für politisch Verfolgte.

Amnesty stellt Informationsmaterial zur Menschenrechtssituation in den Herkunftsländern zur Verfügung. In besonders gravierenden Fällen übernimmt Amnesty bei Flüchtlingen, die Amnesty als gewaltlose politische Flüchtlinge anerkennt, unter Umständen auch notwendige Kosten für Anwaltshonorare, sofern der Flüchtling nicht über die notwendigen Geldmittel verfügt.

Amnesty kritisiert die Praxis der sogenannten Kettenduldung. Dabei wird Flüchtlingen, deren Asylverfahren abschlägig beschieden wurde, die aber (z.b. aus humanitären Gründen) nicht abgeschoben werden können, eine Duldung ausgesprochen, die meist alle 3-6 Monate verlängert werden muss. Das hat für die Betroffenen eine Ungewissheit über Jahre oder gar Jahrzehnte zur Folge. In der "Evaluation des Zuwanderungsgesetzes für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2005" schreibt Amnesty:

"amnesty international ist der Auffassung, dass insbesondere die Rechtslage der seit vielen Jahren Geduldeten durch das Zuwanderungsgesetz, vor allem auf Grund der Regelung des § 25 Abs. 5 AufenthG nicht befriedigend gelöst wurde. Die Härtefallregelung ist auch nicht dazu geeignet, den Kettengeduldeten ein Aufenthaltsrecht zu vermitteln. Es sollte daher eine Altfallregelung für diese Personen, denen seit Jahren die Möglichkeit der Integration verwehrt wurde, in Form einer Bleiberechtsregelung gefunden werden."

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